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   SG Kassel, 17.03.2016 - S 8 AS 447/14   

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SG Kassel, 17.03.2016 - S 8 AS 447/14 (https://dejure.org/2016,7611)
SG Kassel, Entscheidung vom 17.03.2016 - S 8 AS 447/14 (https://dejure.org/2016,7611)
SG Kassel, Entscheidung vom 17. März 2016 - S 8 AS 447/14 (https://dejure.org/2016,7611)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (22)

  • LSG Thüringen, 08.07.2015 - L 4 AS 718/14

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

    Auszug aus SG Kassel, 17.03.2016 - S 8 AS 447/14
    Damit ist zur Überzeugung des Gerichts ein hinreichender Mietwohnungsmarkt für die Leistungsempfänger (und deren Nachfragekonkurrenten) im einfachen Segment abgebildet (vgl. zum Ganzen ausführlich, insbesondere zum Perzentil, Thüringer Landessozialgericht, Urteil vom 08.07.2015, L 4 AS 718/14, Rdnr. 74, juris, Rn. 74 f.).

    Außerdem kann direkt der Anteil des angemessenen Marktsegmentes abgelesen werden (Thüringer Landessozialgericht, Urteil vom 08.07.2015, L 4 AS 718/14, juris, Rn. 75).

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Beginn der

    Auszug aus SG Kassel, 17.03.2016 - S 8 AS 447/14
    Zur Festlegung der angemessenen Wohnfläche ist auf die Wohnraumgrößen für Wohnberechtigte im sozialen Mietwohnungsbau abzustellen (ständige Rechtsprechung des BSG, vgl. Urteil vom 07.11.2006, B 7 b AS 10/06, juris, R Rn. 24).

    Als räumlicher Vergleichsmaßstab ist, wie das BSG in seinem Urteil vom 17.11.2006 (B 7 b AS 10/06 R) im Einzelnen dargelegt hat, in erster Linie der Wohnort des Hilfebedürftigen maßgeblich.

  • BSG, 28.10.2014 - B 14 AS 39/13 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Streitgegenstand - maßgeblicher Zeitpunkt -

    Auszug aus SG Kassel, 17.03.2016 - S 8 AS 447/14
    Auch im Hinblick auf die Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 28.10.2014 zum Az. B 14 AS 39/13 R bleibt die Frage offen und interpretationsfähig, ob ein negativer Zugunstenbescheid, der den identischen Sachverhalt - wie beispielsweise ein anhängiges Klageverfahren - betrifft, im Wege der Auslegung über den Wortlaut hinaus zum Gegenstand des Klageverfahrens nach § 96 Abs. 1 SGG werden kann.

    Der in der Rechtsprechung und Literatur geführte Streit hierüber (für eine Gegenstandswerdung vgl.: LSG München, Urteil vom 26.03.2009 - L 9 AL 122/05; LSG Essen, Urteil vom 07.10.2009 - L 4 R 230/07; LSG Berlin- Brandenburg, Urteil vom 13.02.2003 - L 8 RA 27/99; BSG, Urteil vom 20.10.2010 - B 13 R 82/08 R; Vopel NZS 2013, 570; a.A., BSG, Beschluss vom 30.09.2009 - B 9 SB 19/09 B; BSG, Urteil vom 17.10.2012 - B 6 KR/KA 40/11 R; BSG, Urteil vom 15.11.2012 - B 8 SO 22/10 R) dürfte somit noch nicht abschließend entschieden sein (vgl. zum Ganzen Jörg Neunaber, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht, Anmerkung zu BSG, 14. Senat, Urteil vom 28.10.2014 - B 14 AS 39/13 R, veröffentlicht in juris unter D).

  • BSG, 23.08.2011 - B 14 AS 91/10 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - selbst genutztes

    Auszug aus SG Kassel, 17.03.2016 - S 8 AS 447/14
    Da es sich bei dem zugrundeliegenden Auswertungsdatensatz um den gesamten Markt handelt, ist die Definition einer Kappungsgrenze nach der Rechtsprechung vorzunehmen (vgl. u.a. BSG, Urteil vom 23.08.2011,B 14 AS 91/10 R, juris, Rn. 24), also ein geeignetes statistisches Maß festzulegen, mit dem innerhalb des Auswertungsdatensatzes das einfache Segment abgegrenzt wird.
  • LSG Hessen, 06.11.2013 - L 4 SO 166/13

    Aufwendungen für einen Umzug und die Kostenübernahme für eine neue Wohnung im

    Auszug aus SG Kassel, 17.03.2016 - S 8 AS 447/14
    Die festgestellte angemessene Referenzmiete oder die Mietobergrenze muss mithin so gewählt werden, dass es dem Hilfebedürftigen möglich ist, im konkreten Vergleichsraum eine "angemessene Wohnung" anzumieten (vgl. Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 06.11.2013, L 4 SO 166/13 B ER, juris, Rn. 26).
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - unangemessene

    Auszug aus SG Kassel, 17.03.2016 - S 8 AS 447/14
    Die Prüfung der Angemessenheit setzt eine Einzelfallprüfung voraus, für die die Bemessung des Wohngeldes bestimmten tabellarischen pauschalierten Höchstbeträge des § 8 Wohngeldgesetz (WoGG) keine valide Basis bilden und allenfalls als ein gewisser Richtwert Berücksichtigung finden können, wenn alle Erkenntnismöglichkeiten erschöpft sind (BSG, Urteil vom 07.11.2006, B 7 b AS 18/06 R, juris, R. 17).
  • BSG, 18.11.2014 - B 4 AS 9/14 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

    Auszug aus SG Kassel, 17.03.2016 - S 8 AS 447/14
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG zu § 22 SGB II (zuletzt Urteil vom 18.11.2014, B 4 AS 9/14 R, juris, Rn. 13 f.) ist die Angemessenheit von Kosten der Unterkunft unter Zugrundelegung der sog. Produkttheorie in einem mehrstufigen Verfahren zu konkretisieren: Zunächst ist zu überprüfen, ob die tatsächlichen Kosten des Leistungsberechtigten für seine Unterkunft abstrakt angemessen sind, d.h. ob die Kosten dem entsprechen, was für eine nach abstrakten Kriterien als angemessen geltende Wohnung auf dem maßgeblichen Wohnungsmarkt aufzubringen ist (abstrakte Angemessenheitsprüfung).
  • BSG, 22.09.2009 - B 4 AS 18/09 R

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Kosten der Unterkunft und

    Auszug aus SG Kassel, 17.03.2016 - S 8 AS 447/14
    Der Grundsicherungsträger muss mithin nicht nur ein Konzept haben, nach dem er die Referenzmiete bestimmt, sondern dieses Konzept muss zudem einer gerichtlichen Überprüfung standhalten, also schlüssig sein (BSG, Urteil vom 22.09.2009, B 4 AS 18/09 R, juris, Rn. 18 ff.).
  • BSG, 10.09.2013 - B 4 AS 77/12 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Einpersonenhaushalt

    Auszug aus SG Kassel, 17.03.2016 - S 8 AS 447/14
    Schlüssig ist das Konzept, wenn es mindestens die folgenden Voraussetzungen erfüllt: Die Datenerhebung darf ausschließlich in dem genau eingegrenzten Vergleichsraum und muss über den gesamten Vergleichsraum erfolgen (keine Gettobildung), eine nachvollziehbare Definition des Gegenstandes der Beobachtung (z.B. welche Art von Wohnungen - Differenzierung nach Standard der Wohnungen, Brutto- und Nettomiete, Differenzierung nach Wohnungsgröße) muss gegeben sein, es müssen Angaben über den Beobachtungszeitraum vorliegen, die Art und Weise der Datenerhebung (Erkenntnisquellen, z.B. Mietspiegel) muss festgelegt sein, der Umfang der erhobenen Daten muss repräsentativ sein, die Validität der Datenerhebung muss gewährleistet sein, die anerkannten mathematisch-statistischen Grundsätze der Datenauswertung müssen eingehalten werden und es müssen Angaben über die gezogenen Schlüsse (z.B. Spannoberwert oder Kappungsgrenze) vorliegen (vgl. zuletzt zu den generellen Anforderungen an die Schlüssigkeit eines Konzeptes BSG, Urteil vom 10.09.2013, B 4 AS 77/12 R, juris, Rn. 18).
  • BSG, 18.06.2008 - B 14/7b AS 44/06 R

    Arbeitslosengeld II - Bestimmung der angemessenen Unterkunftskosten -

    Auszug aus SG Kassel, 17.03.2016 - S 8 AS 447/14
    Bei einem Gesamtbestand von vermieteten Wohnungen von 19.390 Wohnungen im gesamten Werra-Meißner-Kreis hat das Gericht an der Repräsentativität des Datenumfangs keine Zweifel (zum 10-%-Erfordernis des verfügbaren Datenmaterials des regional in Betracht zu ziehenden Mietwohnungsbestandes: BSG, Urteil vom 18.06.2008, B 14/7b AS 44/06, juris, Rn. 16).
  • BSG, 02.07.2009 - B 14 AS 33/08 R

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung;

  • BSG, 17.12.2009 - B 4 AS 27/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsgrenze -

  • BSG, 20.12.2011 - B 4 AS 19/11 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - schlüssiges Konzept

  • BSG, 13.04.2011 - B 14 AS 32/09 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten -

  • BSG, 22.09.2009 - B 4 AS 70/08 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunfts- und Heizkosten - selbst

  • BSG, 15.11.2012 - B 8 SO 22/10 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Sozialhilfe - Unterkunft und Heizung - Klage -

  • BSG, 30.09.2009 - B 9 SB 19/09 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

  • BSG, 20.10.2010 - B 13 R 82/09 R

    Rentenberechnung - Gesamtleistungsbewertung von Verfolgungsersatzzeiten -

  • BSG, 26.05.2011 - B 14 AS 86/09 R

    Arbeitslosengeld II - Beschränkung des Streitgegenstandes - Angemessenheit der

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2009 - L 4 R 230/07

    Rentenversicherung

  • LSG Berlin, 13.02.2003 - L 8 RA 27/99

    Wert des Rechts auf Altersrente für Frauen; Zulässigkeit einer Anfechtungs- und

  • LSG Bayern, 26.03.2009 - L 9 AL 122/05

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit eines zweiten Klageverfahrens -

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.05.2018 - L 7 AS 75/17
    Der Beschwerdeführer wurde mit Beschluss vom 12. August 2015 im Klageverfahren beim Sozialgericht Stade (SG) zum dortigen Aktenzeichen S 8 AS 447/14 dem dortigen Kläger als Prozessbevollmächtigter beigeordnet.

    Ein solches Anerkenntnis hat der Beklagte in dem Verfahren S 8 AS 447/14 nicht abgegeben.

  • SG Kassel, 21.03.2018 - S 12 SO 139/17

    Sozialrecht; Sozialhilfe; Grundsicherung bei Erwerbsminderung und im Alter

    Dieses Konzept hält die erkennende Kammer in Übereinstimmung mit der hierzu bereits ergangenen Entscheidung der 8. Kammer des Sozialgerichts Kassel vom 17.03.2016 im Verfahren S 8 AS 447/14 für schlüssig.
  • SG Kassel, 19.02.2018 - S 3 AS 236/15

    Sozialrecht; Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Die Berufung war nach § 144 Abs. 2 Nr. 1 SGG wegen grundsätzlicher Bedeutung zuzulassen, da die Kammer von den Entscheidungen der 8. Kammer des Sozialgerichts Kassel vom 17.03.2016 (S 8 AS 447/14) und 11. Kammer des Sozialgerichts Kassel vom 07.09.2017 (S 11 SO 169/16) abweicht.
  • SG Kassel, 21.03.2018 - S 12 SO 112/16

    Sozialrecht; Sozialhilfe; Grundsicherung bei Erwerbsminderung und im Alter

    Mittlerweile habe die 8. Kammer des Sozialgerichts Kassel mit einem Urteil vom 17. März 2016, S 8 AS 447/14 entschieden, dass das von der Firma Analyse & Konzepte erstellte Konzept zur Feststellung der Angemessenheit von Unterkunftskosten im Werra-Meißner-Kreis den Vorgaben des Bundessozialgerichts zum schlüssigen Konzept entspreche.
  • SG Kassel, 21.03.2018 - S 12 SO 168/16

    Sozialrecht; Sozialhilfe; Grundsicherung bei Erwerbsminderung und im Alter

    Mittlerweile habe die 8. Kammer des Sozialgerichts Kassel mit einem Urteil vom 17. März 2016, S 8 AS 447/14 entschieden, dass das von der Firma Analyse & Konzepte erstellte Konzept zur Feststellung der Angemessenheit von Unterkunftskosten im Werra-Meißner-Kreis den Vorgaben des BSG zum schlüssigen Konzept entspreche.
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